Ausschreibung | 1. Veranstalter
MSC Obere Nahe e.V. im ADAC
Buttergasse
66625 Wolfersweiler
Telefon: (0 68 52) 80 21 17
Telefax: (0 68 52) 80 20 73
E-Mail: service@msc-obere-nahe.de
2. Art der Veranstaltung Orientierungsfahrt für Anfänger und Profis
3. Aufgaben Chinesenzeichen, Pfeil - Wurm oder Punktskizzen
4. Teilnahme Die Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, oder mit rotem Nummernschild für historische Fahrzeuge versehen sein. Die Fahrer der jeweiligen Fahrzeuge müssen eine dem Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.
5. Durchführung
Der Fahrer / Eigentümer ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges. Fahrzeuge deren Zustand dem Ansehen des Motorsports abträglich sind, werden bei dieser Veranstaltung nicht zugelassen. Jedes Team erhält 15 Minuten vor dem Start seine Fahrtunterlagen mit dem Fahrauftrag, die Unterlagen sind auf Vollständigkeit zu prüfen.
6. Wertung
Alle Fehler werden mit Strafpunkten bestraft.
Sieger jeder Klasse ist das Team mit den wenigsten
Strafpunkten.
7. Preise
Pokale bis Platz 3 und für das Siegerteam der
Anfänger-Klasse.
Weitere Preise behält sich der Veranstalter vor.
8. Nennung
Nennungen müssen unter Benutzung des
beigefügten Nennungsformulars erfolgen. Der
Veranstalter kann ohne Angabe von Gründen eine
Nennung ablehnen.
Die Nennung ist zu richten an:
MSC Obere Nahe e.V. im ADAC
Buttergasse
66625 Wolfersweiler
9. Nenngeld
Das Nenngeld beträgt bis zum 1.Nennungsschluss 35,00 € pro Fahrzeug mit einem Fahrer und einem Beifahrer. Für Nennungen die nach dem 25.07 beim Veranstalter eingehen beträgt das Nenngeld 40,00 € Nennungsschluss ist am Veranstaltungstag um 11.25 Uhr.
Mit der Nennung ist das Nenngeld per Banküberweisung auf das Konto des
MSC Obere Nahe e.V. ,
bei der KSK St.Wendel
Konto Nr.: 26641
BLZ: 59251020
mit dem Vermerk "Ori Obere Nahe" zu bezahlen. Ãœberweisungen sind mittels Quittung (Durchschrift) nachzuweisen.
Nennungen ohne beigefügte Quittung werden nicht bearbeitet. Die Nennungsbestätigung wird vom Veranstalter erst dann versandt, wenn das Nenngeld vollständig bezahlt ist, bzw. wenn die Nennung richtig abgegeben ist. Die Nennung für die Veranstaltung ist angenommen, wenn der Bewerber eine Nennungsbestätigung erhalten hat. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Nichtannahme einer Nennung oder Absage der Veranstaltung zurückgezahlt. Alle Nennungen sind vom Eigentümer, Bewerber, Fahrer und allen Beifahrern zu unterschreiben. Ist aus irgendwelchen Gründen kurzfristig der Austausch des Fahrers / Beifahrers durch eine andere Person notwendig, dann ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die ausgetauschte Person bei der Dokumentenprüfung ebenfalls das Nennformular unterschreibt und somit die Bestimmungen der Ausschreibung anerkennt.
10. Leistungen des Veranstalters
Die Nennung beinhaltet folgende Leistungen:
11.
Bordbuch in 4-Farb Druck
Ergebnis-Bordbuch im Ziel
Abendessen für Fahrer und Beifahrer
12. Ergänzung der Ausschreibung
Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernis geändert oder ergänzt werden. Die Bulletins werden im Start- u. Ziellokal am offiziellen Aushang den Teilnehmern direkt bekannt gemacht.
13. Auskünfte
Siehe Punkt 1
14. Fahrtstrecke
Ca. 150km auf befestigten und unbefestigten
(ca.10% auf Schotter) Straßen im Landkreis
St.Wendel.
15. Kontrollen
Besetzte Kontrollen SK′s
Stumme Wächter OK′s
16. Ergebnisse
Die Ergebnisse werden im Internet unter
www.msc-obere-nahe.de zum Ausdruck bereitgestellt |